Zunächst einmal zur Klarstellung: Die Abkürzung IAB steht für den sperrigen steuerlichen Begriff Investitionsabzugsbetrag. Mittels Investitionsabzugsbetrag können Unternehmer bis zu 40 % der geplanten Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Investition bereits in Jahren vor der eigentlichen Investition steuermindernd geltend machen. Auf…