Die grundlegende und leider schlechte Nachricht zunächst einmal vorweg: Aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in München gehören Aufwendungen für die altersbedingte Unterbringung in einem Altenheim oder einem Pflegestift regelmäßig zu den üblichen Aufwendungen der Lebensführung. Daraus folgt leider auch…