Steuerbüro Bachmann

Leerstand

Wegfall der Vermietungsabsicht bei langjährigem Leerstand

Werbungskosten können bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich nur dann steuermindernd abgezogen werden, wenn der Vermieter auch tatsächlich eine Vermietungsabsicht, also eine Einkünfteerzielungsabsicht, hat. In der Regel ist dies kein Problem, da bereits die Vermietung an sich für…

Vorsicht bei Leerstand von Gewerbeimmobilien

Wer bei der Vermietung von Immobilien einen Leerstand erleidet und dementsprechend Überschüsse der Werbungskosten über die Vermietungseinnahmen einfährt, kann das negative Ergebnis mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnen. So zumindest der Grundsatz. Unbedingt zu beachten ist allerdings, dass der Vermietungsverlust nur…