Ein sehr wesentlicher Grundsatz des deutschen Einkommensteuerrechts lautet: Nur der, der Aufwendungen tatsächlich getragen hat, kann diese auch steuermindernd als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zum Ansatz bringen. Problematisch ist dieser Grundsatz häufig im familiären Bereich, da es hier oft vorkommt, dass…