Aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, als Werbungskosten steuermindernd in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang…