Mit Blick auf zukünftig zu erzielende Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können in bestimmten Fällen auch schon vor Beginn der Einkünfteerzielung Werbungskosten steuermindernd abgesetzt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von vorweggenommenen Werbungskosten. Ein Sachverhalt, bei dem entsprechende vorweggenommene Werbungskosten…