Geht es nach dem fiskalisch geprägten Willen der Finanzverwaltung, soll grundsätzlich für nahezu jedes Fahrzeug die Ein-Prozent-Regelung angewendet werden. Eine Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang lediglich die sogenannten Werkstattwagen bzw. reine Transporter, bei denen auch die Finanzverwaltung erkennt, dass eine…