Sofern einem Steuerpflichtigen Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person erwachsen, können auf Antrag Steuern gespart werden, da die Aufwendungen bis zu einem Betrag von 8.472 Euro im Kalenderjahr vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden…