Mit Urteil vom 07.12.2016 hat der Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen II R 21/14 entschieden, dass ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch zum Nachlass gehört und beim Erben der Besteuerung aufgrund des Erbanfalls unterliegt. Das außerordentlich Pikante an der Entscheidung:…