Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung werden grundsätzlich im Zeitpunkt ihrer Bezahlung auch steuermindernd angesetzt. Man spricht insoweit vom sogenannten Abflussprinzip. Abweichend vom Abflussprinzip sieht jedoch § 82b EStDV eine Ausnahme bei der Behandlung größerer Erhaltungsaufwendungen bei Wohngebäuden…