Wenn ein ausländischer Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland einen Antrag auf Vergütung der Vorsteuer stellt, dann musste er nach alter Rechtslage diesem Antrag auch auf elektronischem Wege die Rechnungen und Einfuhrbelege in Kopie beifügen, wenn das Entgelt bestimmte Größenordnungen beträgt.…