Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung können auch Finanzierungskosten sofort als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden. Werbungskosten sind in diesem Zusammenhang alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Insoweit muss also zu den gewünschten Einnahmen aus Vermietung…