Grundsätzlich gilt bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung das sogenannte Zu- und Abflussprinzip. Dies bedeutet: Sowohl Mieteinnahmen als auch Werbungskosten werden in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, indem sie auch gezahlt wurden. Die wirtschaftliche Zugehörigkeit von Einnahmen oder Aufwendungen zu…