Der Bundesfinanzhof hat schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel bezüglich der Nachzahlungszinsen von 0,5 % für jeden vollen Monat, die ab dem Veranlagungszeitraum 2015 erhoben wurden, geäußert. Er hat daher mit Beschluss vom 25. April 2018 unter dem Aktenzeichen IX B 21/18 in…