Steuerbüro Bachmann

Riester-Förderung

Für Beamte: Einwilligungserklärung bei Riester-Förderung zwingend erforderlich

Auch Beamte können über die Altersvorsorgezulage und einen ergänzenden Sonderausgabenabzug in den Genuss der Riester-Forderung gelangen. Dafür müssen sie grundsätzlich bei ihrer Besoldungsstelle eine Zulagennummer beantragen und ihre Einwilligungserklärung zur Weitergabe ihrer Einkommensdaten an die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen erteilen.…