Damit aus einer Eingangsrechnung die Umsatzsteuer auch tatsächlich als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet wird, bedarf es zahlreicher Formalitäten. Nicht nur, dass überhaupt eine Rechnung vorliegen muss, die den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers…
Rückwirkende Rechnungsberichtigung – Fiskus hält an alten Zöpfen fest
Damit aus einer Eingangsrechnung die Umsatzsteuer auch tatsächlich als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet wird, bedarf es zahlreicher Formalitäten. Nicht nur, dass überhaupt eine Rechnung vorhanden sein muss, die den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des…