Die Einstufung als Sachbezug ist in der steuerlichen Beurteilung von besonderer Bedeutung. Grund dafür ist die Regelung des § 8 Abs. 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Danach bleiben Sachbezüge außer Ansatz, wenn die nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten…