Bereits in mehreren Entscheidungen hat die oberste Finanzrechtsprechung der Bundesrepublik geklärt, dass Schuldzinsen im Zusammenhang mit einem Vermietungs- und Verpachtungsobjekt auch noch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuermindernd angesetzt werden können, wenn das eigentliche Vermietungsobjekt…