Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mit Information vom 25.07.2018 in der Kurzinfo ESt 23/2018 einige Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken geklärt. Mit Blick auf die Bewertung des selbst verbrauchten Stroms gilt daher: Die Verwendung des…