Unternehmer kennen das Procedere: Jegliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens sind steuerverhangen, was bedeutet, dass bei Verkauf oder Entnahme die Differenz zwischen Verkaufserlös bzw. Entnahmewert und Buchwert zu versteuern ist. Dies gilt leider auch für das Betriebsfahrzeug, und zwar auch dann, wenn…
Auch private Darlehensausfälle können nun steuermindernd berücksichtigt werden!
Seit je her gab es bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ein traditionelles Mantra. Dies war die absolute Trennung der Vermögens- und der Ertragsebene. Aufgrund dieser Trennung konnten Finanzverwaltung und Rechtsprechung argumentieren, dass Verluste auf der Vermögensebene nicht steuermindernd berücksichtigt werden…