Unter dem Aktenzeichen VI R 41/18 ist ein neues interessantes Verfahren anhängig. Darin geht es um die Frage, ob die Vergütung für einen Insolvenzverwalter beim Insolvenzschuldner entweder als Betriebsausgaben oder aber als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden kann. Im vorliegenden Fall…