Sofern einem Steuerpflichtigen zwangsläufig Mehraufwendungen für einen notwendigen Grundbedarf entstehen, die sich einer pauschalen Erfassung in allgemeinen Freibeträgen entziehen, können diese regelmäßig im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art unter Gegenrechnung der so genannten zumutbaren Belastung steuermindernd angesetzt werden. In…