Wenn Chefs den Mitarbeitern Dienstfahrräder zur privaten Nutzung anbieten, liegt nach Aussage der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (Erlass vom 03. Mai 2016, Kurzinfo LSt 1/2016) folgendes Vertragsmodell zugrunde: Der Arbeitgeber schließt mit jemandem, der die gesamte Abwicklung betreut, einen Rahmenvertrag ab. Ferner…