Tatsächlich ist es allgemein bekannt, dass der Gewinn aus der Veräußerung einer Immobilie im Rahmen des sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfts der Einkommensteuer zu unterwerfen ist, wenn zwischen Anschaffung und Fertigstellung des Objekts und der Veräußerung der Immobilie weniger als zehn Jahre…