Einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22.01.2013 (Az: IX R 19/11) lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Steuerpflichtige und spätere Kläger hatte einzelne Zimmer seiner Eigentumswohnung untervermietet. Während er zwei Zimmer der Wohnung selber nutzte, wurden vier weitere Zimmer an…