Verdeckte Gewinnausschüttungen sind sowohl für die Gesellschaft als auch für den Gesellschafter sehr unangenehm. Der Grund: Auf der Ebene der Gesellschaft können verdeckte Gewinnausschüttungen nicht gewinnmindernd (und damit auch nicht steuermindernd) berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite muss der Gesellschafter…