Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, können entweder im Vorjahr steuermindernd berücksichtigt werden oder werden in die Zukunft vorgetragen. Entsprechende Verluste werden dann mit einem Verlustfeststellungsbescheid zum Ende eines jeden Kalenderjahres festgehalten, damit…