Schon im Jahr 2007 hatte der Große Senat des Bundesfinanzhofs unter dem Aktenzeichen GrS 2/04 entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nicht bei seiner eigenen Einkommensteuerveranlagung geltend machen kann. Die Entscheidung erging seinerzeit zum Verlustvortrag nach…