Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, können entweder im Vorjahr steuermindernd berücksichtigt werden oder werden in die Zukunft vorgetragen. Entsprechende Verluste werden dann mit einem Verlustfeststellungsbescheid zum Ende eines jeden Kalenderjahres festgehalten, damit…
Für Studenten: Zur gesonderten Feststellung von Verlustvorträgen
Schon mehrfach haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, wann Kosten für eine Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben steuermindernd angesetzt werden dürfen. Dies soll jedoch an dieser Stelle nicht das Thema sein. Vielmehr ist die Frage relevant, wie…