Mit Urteil vom 13.03.2018 hat der Bundesfinanzhof in München unter dem Aktenzeichen IX R 12/17 entschieden: Widerruft der Arbeitgeber einseitig die bisherige betriebliche Versorgungszusage und bietet er den Beschäftigten eine neue betriebliche Altersversorgung an, die zu wesentlich niedrigeren Versorgungsansprüchen führt,…