Wer beim Nachlassgericht den Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis beantragt, erhält auch gleichzeitig einen Fragebogen, in dem das Nachlassgericht versucht, den Wert des Nachlasses festzustellen. Auf Basis dieser Wertermittlung berechnen die Gerichte später ihre Gerichtsgebühren. In der Praxis scheint es so…