Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung übersteigt, vom…
Verteilung von außergewöhnlichen Belastungen auf mehrere Jahre
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, spricht man von den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen, welche in § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt sind. Diese außergewöhnlichen Belastungen werden dadurch…
Für alle Steuerpflichtigen: Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kommt bei den steuermindernden Positionen den außergewöhnlichen Belastungen eine erhöhte Bedeutung zu. Häufig gehören Krankheitskosten in den Bereich der außergewöhnlichen Belastungen der Steuerpflichtigen. Auch wenn dem Grunde nach unstrittig außergewöhnliche Belastungen vorliegen, ist der Höhe nach…
Änderung bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung
Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art können leider grundsätzlich nicht ab dem ersten Euro steuermindernd wirken. Häufig muss man daher sagen, dass außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art zwar dem Grunde nach steuermindernd abzugsfähig sind, jedoch zunächst in jedem Einzelfall noch zu prüfen ist,…
Selbstbehalt bei privater Krankenversicherung
Beiträge zur Basisabsicherung der Krankenversicherung sind unbegrenzt als Sonderausgabe abzugsfähig. Selbst getragene Krankheitskosten hingegen sind im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen dem Grunde nach abzugsfähig. Der Höhe nach sind sie jedoch nur abzugsfähig, wenn die sogenannte zumutbare Belastung, die sich nach…
Krankheitskosten mit oder ohne zumutbare Belastung
Sofern einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes erwachsen, so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die individuelle zumutbare Belastung übersteigt, vom…