Steuerbüro Bachmann

Zusammenveranlagung

Keine Feststellungserklärung bei Ehegatten nötig

Immer dann, wenn einkommensteuerpflichtige (und auch körperschaftsteuerpflichtige) Einkünfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen mehreren Personen steuerlich zuzurechnen sind, muss ausweislich der Gesetzeslage nach § 180 Abs. 1 Nummer 2 AO eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen…

Zusammenveranlagung trotz langjähriger räumlicher Trennung

Ausweislich der Regelungen des Einkommensteuergesetzes können Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden, wenn sie beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Eine Entscheidung des Finanzgericht Münster zeigt nun, dass das Tatbestandsmerkmal des „nicht dauernd Getrenntlebens“ nicht unbedingt wörtlich, sondern…