Auch wenn es der Fiskus nicht gerne hört: Steuergestaltung und ein steuergestalterisches Vorgehen sind ausdrücklich erlaubt. Jeder darf seine Belange so regeln, dass er Steuern spart. Vor diesem Hintergrund ist eine erstinstanzliche, aber rechtskräftige (!) Entscheidung aus Baden-Württemberg zu sehen.…