Das Bundesfinanzministerium hat ein standardisiertes Vollmachtsformular für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten veröffentlicht.
Dies meldet die Bundessteuerberaterkammer (BStBK). Im Rahmen des Projektes „Vorausgefüllte Steuererklärung“ (VaSt) könnten Steuerberater damit über die Nutzung der Vollmachtsdatenbank (VDB) einen unkomplizierten Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Mandantendaten erhalten.
Mit Hilfe des Vollmachtsformulars könne ein Steuerberater einmalig eine Vollmacht seines Mandanten in Papierform abfragen und diese in die VDB einpflegen. Das Vollmachtsformular gehe zunächst von einer umfassenden Bevollmächtigung aus. Es biete aber gleichwohl die Möglichkeit, bestimmte Bereiche explizit auszuschließen. Die vom Mandanten unterschriebene Papiervollmacht müsse vom Steuerberater aufbewahrt werden. Die Papiervollmacht müsse regelmäßig nicht an die Finanzverwaltung übermittelt werden, da grundsätzlich für Angehörige der steuerberatenden Berufe weiterhin die Vollmachtsvermutung gelte.
Der zeitgleiche Start von VaSt und VDB ermöglicht Steuerberatern nach Ansicht der BStBK einen effizienten Abruf von Mandantendaten, die bei der Finanzverwaltung gespeichert sind und die im Rahmen der Steuererklärung geprüft werden müssen. Das Vollmachtsformular und Informationen zur Nutzung der VDB sind auf den Seiten der Steuerberaterkammer (www.bstbk.de) abrufbar.
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